Infos zum Kauf/Verkauf von Lenkrädern mit Airbag

Zum Verkauf/Kauf von Lenkrädern mit Airbag über Privat/Firmen: Wenn der Airbag noch fest mit dem Lenkrad verbunden ist ist der Verkauf an Privatpersonen sowie Firmen zulässig. Der Airbag alleine, also das Modul mit dem Luftsack dürfen dagegen nicht einzeln verkauft werden! https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__4.html –> Abs. 3 beachten!