Normen und Rechtsvorschriften für Blinkeinrichtungen am Fahrzeug
- Die relative Hellzeit der Blinkleuchte muss zwischen 30% und 80% betragen.
- Es ist nicht erforderlich, dass der Blinkrhythmus mit der sogenannten Hellphase beginnt.
- Die normale Blinkfrequenz beträgt 1,5 Hz (± 0,5 Hz Toleranz). Das entspricht 0,666 Sekunden pro Takt, bzw. 333ms Hell/Dunkelzeit bei einem Puls/Pausenverhältnis von 1:1.
- Die Blinker müssen von vorn nach hinten alle phasengleich leuchten.
- Als Blinkerfarbe ist nur gelbes Licht zulässig.
- Bei Ausfall einer Blinkerlampe muss der Blinktakt wesentlich schneller sein um den Ausfall anzuzeigen.
- Bei Anhängerbetrieb muss eine zusätzliche Kontrollampe für den Hänger vorhanden sein.