Normen und Rechtsvorschriften für Blinkeinrichtungen am Fahrzeug

  1. Die relative Hellzeit der Blinkleuchte muss zwischen 30% und 80% betragen.
  2. Es ist nicht erforderlich, dass der Blinkrhythmus mit der sogenannten Hellphase beginnt.
  3. Die normale Blinkfrequenz beträgt 1,5 Hz (± 0,5 Hz Toleranz). Das entspricht 0,666 Sekunden pro Takt, bzw. 333ms Hell/Dunkelzeit bei einem Puls/Pausenverhältnis von 1:1.
  4. Die Blinker müssen von vorn nach hinten alle phasengleich leuchten.
  5. Als Blinkerfarbe ist nur gelbes Licht zulässig.
  6. Bei Ausfall einer Blinkerlampe muss der Blinktakt wesentlich schneller sein um den Ausfall anzuzeigen.
  7. Bei Anhängerbetrieb muss eine zusätzliche Kontrollampe für den Hänger vorhanden sein.
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  • Zuletzt geändert: Tue. 14.11.2023 09:29
  • von Go4IT