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Funktion

Tagfahrleuchten dienen der besseren Erkennbarkeit des Fahrzeuges für den Gegenverkehr.

Gesetzliche Bestimmungen zum Tagfahrlich (allgemein):

  1. Die zulässige Lichtstärke (gemessen in Candela) nach ECE-R87 (Stand Juni 2010) beträgt mind. 400 cd (Punkt 7.1) und maximal 1.200 cd (Punkt 7.2.2)
  2. Die Lichtfarbe (gemessen in Kelvin) wird in der ECE-R87 nur als „Weiß“ bezeichnet. Eine Farbtemperatur von 5.500 Kelvin wird vom menschlichen Auge als brilliantes, kaltes Weiss wahrgenommen.

Links mit weiteren Informationen:

Die TFL-Einheit selbst kennt 3 Betriebszustände:

  1. Aus
  2. Gedimmt mit ca. 20% Leuchtkraft
  3. Ungedimmt mit 100% Leuchtkraft

Der Betriebszustand der TFLs ergibt sich in Abhängigkeit zu folgenden Funktionen:

  • Zustand der Zündung (An, Aus, Motor starten, Motor abstellen)
  • Stellung des Hauptlichtschalters (An, Aus bzw. Automatik. Standlicht aus, links oder rechts.)
  • Fahrzeugstatus (Fahrzeug ist abgesperrt, fahrzeug ist offen, fahrzeug wird geöffnet, fahrzeug wird versperrt)

In den nachfolgenden Tabelle sind die möglichen Zustände, ausgehend vom Lichtmodus des TFL, in einer Matrix dargestellt:

Betriebszustand des Autos TFL-Zustand Dauer/Bedingung des TFL-Zustands
Zündung AUS, Licht AUS, Fahrzeug längere Zeit verriegelt Aus -
Zündung AUS, Licht AUS, Fahrzeug aufsperren (egal wie) Gedimmt ca. 1 Minute, anschließend aus
Zündung AUS, Licht AUS, Fahrzeug seit mind. einer Minute entriegelt Aus -
Zündung EIN, Licht AUS Voll Dauerhaft, solange Zündung an
Zündung EIN, Licht AUS, Motor starten Aus Während der Betätigung des Anlassers
Zündung EIN, Licht AUS, Fahrt Voll -
Zündung EIN, Licht EIN, Fahrt Gedimmt -
Zündung AUS, Licht EIN Gedimmt -
Zündung AUS, Licht AUS, Standlicht über Blinkerhebel aktiviert Gedimmt Linke oder rechte TFL
Zündung AUS, Licht AUS, Zusperren (egal wie) Voll ca. 30 Sekunden, danach aus
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  • Zuletzt geändert: Mon. 23.11.2020 19:39
  • von go4it